Pflicht zur Mitführung eines Alkoholtestgerätes

Im Frühjahr 2012 wurde in Frankreich eine Verordnung erlassen, nach der Kraftfahrer in Frankreich ein Testgerät zur Messung des Atemalkohols mit sich führen müssen.

Dieser Erlass ist Teil einer Kampagne, die dazu beitragen soll, die Sicherheit auf den Straßen Frankreichs zu erhöhen und Unfälle zu verhindern. Achtung: Das Gesetz ist zwar in der Straßenverkehrsordnung verankert, ein Nichtbeachten wird jedoch nicht bestraft.

Was genau besagt die Verordnung?

Jeder Führer eines Fahrzeugs (PKW, LKW, Busse, Motorräder, mit Ausnahme von Mofas) muss ein unbenutztes und griffbereites Messgerät zur Feststellung des Atemalkohols mit sich führen (beispielsweise im Handschuhfach). Dieses Gerät ist bei Verkehrskontrollen auf Verlangen vorzuzeigen.

Ab wann gilt das Gesetz?

Das Gesetz gilt ab dem 1. Juli 2012. Doch: Das Mitführen eines Alkoholtesters ist zwar verpflichtend, das Fehlen eines solchen Testers wird aber nicht mit einem Bußgeld bestraft.

Für wen gelten diese Bestimmungen?

Da diese Bestimmungen in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen wurden, gelten sie für alle Kraftfahrzeuge, die auf den Straßen Frankreichs unterwegs sind, d.h. sie gelten auch für Touristen oder Durchreisende.

Wie muss das Testgerät beschaffen sein?

Es dürfen sowohl Einweg-Testgeräte als auch elektronische Geräte verwendet werden. Wichtig ist jedoch, dass diese der französischen Norm entsprechen, zu erkennen am Kennzeichen "NF"(Norm Française), und dass das Verfallsdatum nicht überschritten ist.

Wo sind solche Testgeräte erhältlich?

Einweg-Testgeräte sind in ganz Frankreich an Tankstellen, Raststätten, in Apotheken, Supermärkten usw. erhältlich. Es werden meist Sets, bestehend aus mehreren Testgeräten verkauft. Der Preis liegt bei etwa 1€ für ein einzelnes Testgerät, Sets kosten entsprechend mehr. Der ADAC Deutschland bietet in seinem Online-Shop ebenfalls solche Testgeräte an.

Wie funktioniert so ein Test?

Die Einwegtestgeräte bestehen aus einem kleinen Röhrchen und einer Plastiktüte. Die beiden Enden des Röhrchens müssen zusammengedrückt werden. Dann bläst man in die Plastiktüte, bis diese vollständig aufgeblasen ist und steckt ANSCHLIEßEND (nicht vor dem Blasen!) das Röhrchen mit dem blauen Ende in die vorgesehen Öffnung der Tüte. Nun drückt man die Tüte, bis die Luft komplett durch das Röhrchen entwichen ist. Nach 2 Minuten kann man das Ergebnis ablesen: Bleiben die Kristalle im Röhrchen gelb, kann man ohne Bedenken ein Fahrzeug führen. Färben sich die Kristalle grün und überschreiten die Markierung, sollte man das Auto lieber stehen lassen.

Mit welchen Konsequenzen muss man bei Nichtbeachtung rechnen?

Es handelt sich zwar um eine gesetzliche Pflicht, jedoch wird deren Nichtbeachtung, d.h. das Nichtmitführen eines solchen Alkoholtestgerätes, nicht bestraft.

Warum diese Verordnung?

Diese Verordnung ist Teil einer Kampagne zur Erhöhung der Sicherheit im französischen Straßenverkehr und zur Reduzierung der Zahl der Verkehrstoten. Denn fast ein Drittel der tödlich verlaufenen Verkehrsunfälle in Frankreich ist auf übermäßigen Alkoholgenuss zurückzuführen. Mit dem verpflichtenden Mitführen solcher Alkoholtestgeräte soll an die Verantwortung jedes Einzelnen appeliert werden, sich selbst vor Fahrtantritt zu testen und im Fall einer zu hohen Atemalkoholkonzentration auf die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Taxi umzusteigen.

Welche Promille-Grenze gilt in Frankreich?

In Frankreich liegt die zulässige Höchstgrenze der Blutalkoholkonzentration, wie auch in Deutschland, bei 0,5 Promille. Dies entspricht einer Alkoholkonzentration in der Atemluft von 0,25mg/l.