Nützliche Tipps und Hinweise zur Anreise mit dem Auto nach Frankreich.
Straßen in Frankreich
Frankreich verfügt über ein sehr dichtes Straßennetz, daher ist das Auto ein bequemes Verkehrsmittel für einen Frankreichurlaub. Es gibt etwa 11.600 km Autobahnen, die die großen Städte in Frankreich miteinander verbinden. Die Benutzung der Autobahnen ist zum größten Teil gebührenpflichtig. Weitere Informationen zu den zu entrichtenden Mautgebühren finden Sie im Artikel "Mautgebühren in Frankreich".
Die verschiedenen Straßen in Frankreich sind jeweils mit Buchstaben gekennzeichnet:
- A für Autobahn, die einzelnen Autobahnen sind durchnummeriert
- N für Route National, entspricht der Bundesstraße
- D für Route Départementale, entspricht der Landstraße
Tempo-Limits in Frankreich
In Frankreich gelten auf allen Straßen Tempo-Limits. Diese sind je nach Straßenkategorie unterschiedlich:
- Autobahn: 130 km/h (bei Regen 110 km/h)
- Schnellstraßen: 110 km/h
- Landstraßen: 80 km/h
- Pariser Ring: 70 km/h
- Stadt: 50 km/h.
Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrzeuge und Gespanne mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 t:
- Autobahn: 90 km/h
- Landstraßen: 80 km/h
- Stadt: 50 km/h
Einrichtungen an der Autobahn
Entlang der Autobahnen in Frankreich findet man:
- Rastplätze: etwa alle 15-20 km
- Tankstellen und Autobahnrestaurants: alle 40-50 km, wie etwa Relais Routiers, Raststätten kann man sich auf autoroutes.fr anzeigen lassen
- Hotels zum Übernachten, v.a. Ketten wie Formule 1, IBIS oder Kyriad sind oft an Autobahnabfahrten gelegen
Straßenkarten, Routenplanung
Straßenkarten gibt es in Buchhandlungen und an Tankstellen. Die wichtigsten Referenzkarten stammen von Michelin und IGN. Im Internet gibt es mittlerweile zahlreiche Routenplaner, die vom schnellsten Weg bis zur touristischen Route in Etappen die besten Strecken berechnen. Bei den meisten kann man sogar die Fahrtkosten berechnen (inkl. Maut) oder Parkplätze, Tankstellen und Hotels anzeigen. Gute Online-Routenplaner sind beispielsweise mappy.de, viamichelin.com oder map24.com.
Verkehrsinformationen, Passierbarkeit der Pässe
Tagesaktuelle Informationen zur Passierbarkeit der französischen Pässe und aktuelle Verkehrshinweise finden Sie auf der Webseite von Bison Futé, einer Einrichtung des französischen Verkehrsministeriums. Dieser Seite können Sie auch Informationen zu aktuellen Baustellen auf den französischen Straßen entnehmen. Während der französischen Schulferien (meist Mitte Juli bis Mitte August) ist mit verstärktem Verkehr zu rechnen.
Hauptverkehrszeiten
In Paris und den großen, französischen Städten kommt es zu den Stoßzeiten häufig zu Staus:
- An den Werktagen morgens von 7.30 Uhr bis 9.00 Uhr
- An den Werktagen abends von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr (freitags oft schon ab 16 Uhr)
Verkehrsbestimmungen, Fahrverbote
Ausführliche Informationen zu den Bestimmungen für das Fahren in Frankreich finden Sie im Artikel "Verkehrsbestimmungen in Frankreich".
Beförderungsverbot von Kindergruppen in Bussen (2025: Samstag, 02.08.2025)
An den Ferienwochenenden im August herrscht in Frankreich besonders starker Verkehr. Da es vor einigen Jahren an einem dieser verkehrsstarken Ferienwochenenden zu einer Serie tragischer Unfälle kam, wurde ein Fahrverbot erlassen, das zum Ziel hat, den Transport von Kindern und Jugendlichen auf verkehrsgünstigere Tage umzulenken. Das Fahrverbot gilt für den öffentlichen Transport von Kindern (unter 18 Jahren) für Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen (inkl. Fahrer).
Auch 2025 gelten an besonders verkehrsreichen Ferienwochenenden Fahrverbote für Busse mit Kindern unter 18 Jahren (über 9 Sitze inkl. Fahrer). Die Termine werden jedes Jahr neu festgelegt – Infos finden Sie auf den Webseiten des französischen Verkehrsministeriums.
Für das Jahr 2025 wurde folgender Tag festgelegt: Samstag, 02. August 2025, jeweils von 0.00 bis 24.00 Uhr.
Der Transport von Kindern ist nur innerhalb des Ausgangsdepartments und den direkt angrenzenden Departments erlaubt. Bei Fahrten von Deutschland also nur in die angrenzenden Departments Haut-Rhin und Bas-Rhin.
Umweltzonen
In Frankreich wurden ab Juli 2016 sogenannte Umwelt- oder Feinstaubzonen („Zones à Faibles Émissions“ – ZFE) eingeführt, zunächst in Paris. Ziel ist es, die Luftverschmutzung durch Stickoxide und Feinstaub zu verringern, indem ältere, stärker emittierende Fahrzeuge aus den Städten verbannt werden.
Crit'Air-Plakette:
Zur Zufahrt in Umweltzonen ist eine Umweltplakette („Crit'Air“) erforderlich. Fahrzeuge werden dabei je nach Schadstoffausstoß in sechs Kategorien eingeteilt (Crit'Air 0 bis 5). Diese Plakette ist verpflichtend und muss gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht sein. Mehr Informationen zu der Crit'Air-Plakette finden Sie hier.
Umweltzonen gibt es derzeit in Paris (Stadtzentrum innerhalb der Peripherie), Grenoble, Lyon und Strasbourg. 25 weitere französische Städte wollen in den nächsten Jahren solche Umweltzonen einführen.
Wo gibt es Umweltzonen (ZFE) im Jahr 2025?
Folgende Städte und Ballungsräume haben feste Umweltzonen eingeführt:
- Paris (innerhalb des Autobahnrings A86)
- Lyon
- Grenoble
- Straßburg
- Marseille
- Toulouse
- Lille
- Rouen
- Montpellier
- Reims
- Clermont-Ferrand
- weitere Städte sind in Planung
Achtung:
In Umweltzonen kann es bei hoher Luftbelastung zu temporären Fahrverboten kommen, auch für Fahrzeuge mit gültiger Plakette. Dann dürfen oft nur noch Fahrzeuge mit Crit'Air 0, 1 oder 2 fahren.
Telefonieren am Steuer
In Frankreich ist es (Stand 2025) verboten, während der Fahrt mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren. Auch die Nutzung von Kopfhörern oder Ohrstöpseln ist untersagt – sowohl im Auto als auch auf dem Fahrrad. Erlaubt ist nur das Telefonieren über eine fest installierte Freisprechanlage.
Bei Verstößen drohen mindestens 135 € Bußgeld sowie der Abzug eines Punktes im französischen Fahreignungssystem.
Bußgeld & Verbote
In Frankreich beträgt das Bußgeld für unerlaubtes Parken auf Gehwegen, Fußgängerüberwegen oder Fahrradwegen (Stand 2025) 135 €. Fahrzeuge können zudem abgeschleppt werden.
Das Rauchen am Steuer ist in Frankreich noch erlaubt. Verboten ist jedoch das Rauchen, wenn sich ein Minderjähriger (unter 18 Jahren) im Fahrzeug befindet. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 68 €.
Mitfahrzentralen
Auch in Frankreich gibt es Mitfahrzentralen, die sich einer steigenden Beliebtheit erfreuen. Eine Mitfahrgelegenheit ("covoiturage") findet man beispielsweise auf der Webseite covoiturage.fr. Die Agentur Allo-stop vermittelt gegen eine geringe Kostenbeteiligung Autos und Mitfahrer.

Von France.fr
Die Website France.fr erzählt Ihnen von einem außergewöhnlichen Frankreich, das die Traditionen neu belebt und die Kreativität pflegt. Ein Frankreich, das weit über das hinausgeht, was Sie sich vorstellen...