Was muss man beim Parken in Frankreich beachten?
Das Parken in vielen Städten und Gemeinden in Frankreich kann eingeschränkt sein: je nach Zone der Stadt, Tageszeit, Wochentag oder ob es ein gerades oder ungerades Datum ist. In größeren französischen Städten (Paris, Lyon, Bordeaux, Marseille usw.) wird der ruhende Verkehr zunehmend auch genutzt, um den Autoverkehr zu steuern: Bewohnerparkzonen, höhere Parkgebühren im Zentrum und Park-and-Ride-Angebote am Stadtrand gehören vielerorts zum Alltag.
In vielen Städten ist das Parken auf einer Straßenseite erlaubt, die Straßenseite variiert jedoch. In der ersten Monatshälfte (1. bis 15. eines Monats) ist das Parken nur auf der Straßenseite mit den ungeraden Hausnummern gestattet, in der zweiten Monatshälfte (ab dem 16. eines Monats) dann auf der Straßenseite mit geraden Hausnummern. Dies nennt man „Stationnement alterné semi-mensuel“ und es ist durch entsprechende Schilder gekennzeichnet. Die Straßenseite, auf der geparkt wird, kann auch wöchentlich oder täglich wechseln: „Côté stationnement – jours pairs“ (gerade Tage) oder „jours impairs“ (ungerade Tage). Wichtig: Diese Regeln gelten nur in Straßen mit entsprechender Beschilderung, nicht im ganzen Stadtgebiet.
Zonen oder Straßenränder, wo das Parken nicht gestattet ist, sind mit einem Schild („Stationnement interdit“ oder dem durchgestrichenen P) gekennzeichnet. Eine durchgezogene gelbe Linie am Bordstein signalisiert ein absolutes Halteverbot (weder Halten noch Parken), eine gestrichelte gelbe Linie bedeutet Parkverbot. Man darf hier kurz halten, zum Ein- und Aussteigen, nicht jedoch parken.
Das Parken quer zur Fahrbahn, wie es manchmal von Fahrern sehr kleiner Fahrzeuge praktiziert wird, ist in Frankreich nicht erlaubt, sofern nicht ausdrücklich entsprechende Markierungen vorhanden sind. Generell gilt: Es muss so geparkt werden, wie es durch Markierungen und Schilder vorgegeben ist.
In den Städten ist das Parken oft auf wenige Stunden (häufig etwa zwei Stunden) beschränkt. Es ist nicht gestattet, länger als 7 Tage am Stück an derselben Stelle zu parken: Danach gilt der Wagen als „stationnement abusif“ (missbräuchliches Parken) und kann abgeschleppt werden – auch dann, wenn das Parken an diesem Parkplatz eigentlich erlaubt ist.
Das Parken auf dem Bürgersteig, wenn auch nur mit einem Teil des Fahrzeugs, ist nicht erlaubt. Auch „nur ein Reifen auf dem Gehweg“ wird als Fehlverhalten gewertet.
Kurz gefasst: In Frankreich lohnt sich ein genauer Blick auf Schilder, Bodenmarkierungen und die maximale Parkdauer – vor allem in Innenstädten.
Kostenlose Kurzparkzonen: Blaue Zonen (Zone bleue) in Frankreich
In vielen Städten gibt es sogenannte blaue Zonen („zone bleue“), die häufig mit blauen Linien am Straßenrand gekennzeichnet sind oder durch entsprechende Schilder ausgewiesen werden. In diesen blauen Zonen kann man kostenlos parken, die Parkdauer ist jedoch begrenzt. Eine Parkscheibe (blauer EU-Parkdisk) muss gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt und auf die Ankunftszeit eingestellt werden.
Bisherige Faustregel: In vielen Orten gilt montags bis samstags tagsüber (oft etwa von 9 bis 12 Uhr und von 14 oder 14.30 Uhr bis 19 Uhr) eine maximale Parkdauer von ungefähr einer Stunde. Diese Zeiten und die zulässige Höchstdauer sind aber nicht landesweit einheitlich, sondern werden von jeder Gemeinde selbst festgelegt. Je nach Stadt kann die erlaubte Parkzeit in der Zone bleue zum Beispiel zwischen 30 Minuten und zwei Stunden liegen. Außerhalb der angegebenen Zeiten ist das Parken in der Regel frei und ohne Zeitbeschränkung möglich.
Daher gilt: Bitte orientieren Sie sich immer an der Beschilderung vor Ort („disque de stationnement“, Hinweise zur Höchstdauer und zu den genauen Uhrzeiten).
Parkscheinautomaten und digitale Bezahlung
Parkflächen, die mit dem Wort „Horodateur“, „Stationnement payant“ oder dem Wort „Payant“ auf der Straße markiert sind, sind kostenpflichtig und ein Parkschein muss am entsprechenden Automaten gekauft werden. In vielen Städten geben klassische Papier-Tickets allerdings zunehmend dem digitalen System nach:
Am Automaten wird oft das Kennzeichen eingegeben, statt eines Tickets für die Windschutzscheibe zu drucken.
Die Kontrolle erfolgt vielfach über Fahrzeuge mit Kameras zur Kennzeichenerfassung (LAPI).
Neben dem Automaten können Sie in vielen Orten auch eine App nutzen, zum Beispiel PayByPhone, Flowbird, EasyPark oder Indigo Neo. Damit lassen sich Parkvorgänge starten, verlängern oder vorzeitig beenden, ohne zum Auto zurückkehren zu müssen.
Tipp:
Prüfen Sie vor Ort auf den Schildern oder am Automaten, ob eine bestimmte App empfohlen wird. Meist ist ein QR-Code oder ein Hinweis auf die genutzten Anwendungen angebracht.
Parkhäuser und Park-and-Ride („Parc relais“)
In allen größeren Städten gibt es Parkhäuser („parking“, „parking couvert“, „parking public“). Die Preise für das Parken in Parkhäusern sind zeitlich gestaffelt, teilweise mit Tages- oder Pauschaltarifen. Es gibt dort oft auch Möglichkeiten für das Langzeitparken, etwa in der Nähe größerer Bahnhöfe.
Parallel dazu wurden in den letzten Jahren vielerorts Park-and-Ride-Anlagen („parc relais“ oder „P+R“) ausgebaut – speziell in den Metropolen und rund um Straßenbahnen, RER- und Métro-Linien. Hier stellen Autofahrer ihr Fahrzeug am Stadtrand ab und fahren mit dem öffentlichen Verkehr weiter ins Zentrum. Häufig ist das Parken dort in Kombination mit einem Ticket für den Nahverkehr stark vergünstigt oder im Ticketpreis enthalten.
Wer umweltfreundlich unterwegs sein möchte oder Stress mit der Parkplatzsuche in französischen Innenstädten vermeiden will, ist mit Park-and-Ride gut beraten.
Behindertenparkplätze und Parken mit EU-Behinderten-Parkausweis
Behindertenparkplätze sind mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet und sind mobilitätseingeschränkten Personen vorbehalten. Diese Parkplätze müssen frei zugänglich sein, ausreichend breit und in der Nähe von Eingängen oder Aufzügen angelegt werden. Inhaber eines EU-Behinderten-Parkausweises dürfen diese Behindertenparkplätze ebenfalls kostenlos nutzen.
EU-Behinderten-Parkausweis und CMI „Stationnement“
Der EU-Behinderten-Parkausweis berechtigt in Frankreich inzwischen nicht nur zum kostenlosen Parken auf speziell ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, sondern – aufgrund einer Gesetzesänderung von 2015 – zum kostenlosen Parken auf allen öffentlichen Parkplätzen auf der Straße, also auch auf regulären kostenpflichtigen Stellplätzen und in der Zone bleue. Das gilt für:
- den EU-Behinderten-Parkausweis („carte européenne de stationnement“)
- die französische Carte Mobilité Inclusion – mention « stationnement » (CMI-S)
Wichtige Punkte:
- Das Parken ist kostenlos und grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung auf allen Parkplätzen, die öffentlich zugänglich sind (öffentliche Parkflächen im Straßenraum).
- Gemeinden dürfen eine maximale Parkdauer festlegen, diese darf jedoch nicht unter 12 Stunden liegen.
Diese Regelung gilt nicht automatisch in privat betriebenen Parkhäusern oder Parkplätzen mit Ein- und Ausfahrtschranken; dort können Betreiber weiterhin Gebühren verlangen oder – je nach Stadt – Ermäßigungen gewähren.
Der Parkausweis ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen. In manchen Städten, in denen die Kontrolle vollständig über Kennzeichenerfassung läuft, müssen Fahrzeuge mit EU-Ausweis zusätzlich vorab in einem städtischen System registriert werden oder ein kostenloser „Ticket Handi“ über einen Automaten oder eine App gezogen werden. Hinweise dazu finden sich in der Regel auf der Website der jeweiligen Stadt oder direkt am Automaten.
Kurz gesagt: Mit EU-Parkausweis bzw. CMI-S ist das Parken in Frankreich deutlich erleichtert – trotzdem lohnt ein Blick auf lokale Hinweise zur maximalen Parkdauer und zu eventuellen Registrierungsverfahren.
Parken von Wohnmobilen und Campervans in Frankreich
Laut französischer Straßenverkehrsordnung gelten Wohnmobile (Camping-Cars) grundsätzlich als normale Fahrzeuge. Sie dürfen daher auf Parkplätzen und an Straßen – dort, wo es allgemein gestattet ist – parken, sofern durch die Größe des Wohnmobils der Verkehr oder die Sicht der anderen Verkehrsteilnehmer nicht behindert wird, maximal jedoch für 7 Tage.
Nicht gestattet ist hingegen das Aufstellen von Tischen, Stühlen, Sonnenschirmen, Markisen oder das Verwenden von Stützen und Keilen über das übliche Maß hinaus, da dies bereits als Camping gilt und nur an dafür vorgesehenen Stellen (Campingplätze, offizielle Stellplätze) erlaubt ist.
Besonders in Küstenregionen, Schutzgebieten und beliebten Urlaubsregionen (z. B. Atlantikküste, Mittelmeerküste, Alpen) regulieren viele Gemeinden sehr genau, wo Wohnmobile über Nacht stehen dürfen. Achten Sie dort genau auf Hinweisschilder wie „interdit aux camping-cars“, Höhenbegrenzungen oder spezielle Stellplatz-Schilder. Oft gibt es nahe gelegene, ausgewiesene Aires pour camping-cars mit passender Infrastruktur.
Praktische Tipps fürs Parken in Frankreich
Beschilderung lesen: In Frankreich wird sehr viel über Schilder und Zusatztafeln geregelt – vor allem die maximale Parkdauer und die genauen Uhrzeiten.
Kennzeichen korrekt eingeben: Beim Bezahlen am Automaten oder über Apps ist das richtige Nummernschild entscheidend, weil Parktickets oft digital hinterlegt werden.
Innenstadt meiden: In manchen Großstädten ist Parken im Zentrum bewusst teuer oder nur für Bewohner möglich. Hier lohnen Parkhäuser am Rand des Zentrums oder Park-and-Ride-Anlagen.
Umweltzonen beachten: Einige Städte haben Umweltzonen („ZFE“, „Zone à Faibles Émissions“) mit Zufahrtsbeschränkungen für ältere Fahrzeuge. Park-and-Ride kann helfen, diese Zonen stressfrei zu erreichen.
Wohnmobil = Fahrzeug, nicht Camping: Solange keine Ausrüstung ausgeklappt wird, gelten Sie als geparktes Fahrzeug. Sobald Camping-Ausrüstung genutzt wird, greifen andere Regeln.
Weitere Tipps zu Verkehrsbestimmungen in Frankreich: Geschwindigkeit, Verkehrsregeln, Promillegrenzen usw.
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Verkehrsbestimmungen in Frankreich

Von France.fr
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