Wenn Sie mit Ihrem Haustier nach Frankreich einreisen wollen, müssen Sie ein paar Dinge beachten.
Kennzeichnung und Impfungen Ihres Haustiers
Wenn Ihr Hund oder Ihre Katze Sie in den Frankreichurlaub begleiten soll, beachten Sie bitte, dass dieser nicht jünger als 3 Monate alt sein darf und mittels Mikrochip genau identifizierbar sein muss. (Vor dem 3.7.2011 tätowierte Tiere dürfen auch weiterhin einreisen.) Führen Sie seinen Europäischen Impfpass mit sich - es sind die auch in Deutschland gesetzlichen Impfungen vorgeschrieben. Die Impfungen dürfen nicht mehr als ein Jahr und weniger als 21 Tage zurückliegen. 3 Jahre gültige Tollwutimpfungen sind auch in Frankreich anerkannt, sofern der Impfstoff explizit im Impfpass angegeben ist.
Kampfhunde (nach französischem Gesetz)
Sollte es sich bei Ihrem vierbeinigen Kameraden um einen so genannten "Kampfhund" handeln, so beachten Sie bitte:
- Sie benötigen zusätzlich einen Abstammungsnachweis, der besagt, dass er der Kampfhund-Kategorie 2 zugeordnet wird.
- Er muss allzeit einen Maulkorb tragen und von einer volljährigen Person an der Leine gehalten werden.
- Er darf nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentliche Einrichtungen mitgenommen werden
Kategorie 1
Kampfhunden der Kategorie 1 ist die Einreise nach Frankreich seit 2000 vollständig verboten. Zu dieser Kategorie gehören Hunde folgender Rassen (und ähnliche), die in keinem zugelassenen Stammbuch eingetragen sind:
- American Staffordshire ohne Stammbaum (Am. Staffordshire Terrier, Pit-Bulls)
- Mastiff (Boer-Bulls), Tosa oder Staffordshire Terrier (alle ohne Stammbaum)
- Kampfhundmischlinge
Kategorie 2
Die Mitnahme von Hunden der nachstehenden Rassen nach Frankreich ist erlaubt, wenn der Hund in einem zugelassenen Stammbuch eingetragen ist:
- American Staffordshire, Tosa, Staffordshire Terrier mit Stammbaum
- Rottweiler und ähnliche Hunde (mit und ohne Stammbaum)
Dobermann und deutsche Dogge gehören nicht zu den so genannten Kampfhunden. Ihre Einfuhr ist erlaubt. Das Tragen eines Maulkorbes wird aber empfohlen.
Auskünfte erteilt die Landwirtschaftsabteilung der Französischen Botschaft. Im Fall von Kampfhunden bittet die Botschaft um Zusendung eines Fotos des Hundes.
Beachten Sie weiterhin: Es dürfen insgesamt nicht mehr als 5 Haustiere eingeführt werden. Bei mehr als fünf Hunden gelten gewerbliche Einfuhrbedingungen, die gesondert angemeldet werden müssen.
Hunde mit ähnlichen Merkmalen
Der französische Veterinärdienst (zuständig ist das französische Landwirtschaftsministerium) weist darauf hin, dass auch offiziell registrierte Hunderassen, die nicht zu den beiden Kategorien der Kampf- und Wachhunde gehören, äußerliche Ähnlichkeiten mit diesen aufweisen können. Ein erhöhtes Risiko besteht zudem bei nicht registrierten Hunden, deren Erscheinungsbild den Hunden dieser Kategorien ähnelt.
Die Einstufung erfolgt immer im Einzelfall und basiert auf einer umfassenden tierärztlichen Untersuchung und Beurteilung.
Wenn Sie einen solchen Hund – auch für einen kurzen Aufenthalt – nach Frankreich mitnehmen möchten, wird dringend empfohlen, ihn vor der Reise von einer Tierärztin oder einem Tierarzt untersuchen zu lassen. Ergibt die Untersuchung, dass keine ausgeprägte Ähnlichkeit mit Hunden der Kategorien 1 oder 2 besteht, kann ein entsprechendes tierärztliches Attest (auf Französisch oder Englisch, mit Unterschrift) ausgestellt werden.
Dieses Attest muss bestätigen, dass der identifizierte Hund (Name, Rasse, weitere Merkmale) nicht zu den in Artikel L.211-12 des französischen Landwirtschaftsgesetzes definierten Kategorien 1 oder 2 der Kampf- und Wachhunde gehört. Der Hundehalter muss dieses Dokument bei Kontrollen in Frankreich jederzeit vorlegen können.
Bitte beachten Sie jedoch, dass dieses Attest bei einer Kontrolle in Frankreich angezweifelt und eine Gegenbegutachtung angeordnet werden kann. Kommt diese zu dem Ergebnis, dass der Hund aufgrund deutlicher Ähnlichkeiten doch einer der beiden Kategorien zuzuordnen ist, drohen dem Halter Sanktionen oder Geldstrafen. In diesem Fall kann auch die Beschlagnahmung des Hundes erfolgen.
Daueraufenthalt
Alle Katzen und Hunde, die mehr als 3 Monate in Frankreich bleiben, müssen identifiziert und in ein innerstaatliches Register eingetragen werden.
Unterkünfte
Informationen zu Unterkünften erhalten Sie über die regionalen, departementalen und lokalen Tourismusorganisationen. Auch Reiseveranstalter und -agenturen können Sie bei der Suche nach einer passenden Unterkunft in Frankreich unterstützen.
Campingplätze, Hotels, Ferienhäuser sowie Gästezimmer weisen in der Regel ausdrücklich darauf hin, ob Haustiere erlaubt sind. Wenn Sie beispielsweise in einem Logis-Hotel übernachten möchten, können Sie auf der Website von Logis Hôtels gezielt nach Hotels und Restaurants suchen, in denen Hunde im Zimmer und/oder im Restaurant zugelassen sind.
Für Übernachtungen in einem Ferienhaus (Gîte) oder einer Pension empfiehlt sich ein Blick auf die Website von Gîtes de France. Dort finden Sie gezielt Unterkünfte, die Hunde akzeptieren.
Mit dem Hund am Strand
Für Frankreich gibt es keine allgemeine und verbindliche Regelung, jede Stadt/Gemeinde entscheidet hier individuell. Im Allgemeinen sind Hunde am Strand nicht gestattet, dies ist jedoch abhängig von der Saison. Während der Hauptsaison sind Hunde an Stränden verboten, außerhalb der Hauptsaison sind die vierbeinigen Freunde jedoch an vielen Stränden gestattet. Da es in jedem Ort jedoch andere Vorschriften gibt, sollten Sie nach entsprechenden Schildern in Strandnähe Ausschau halten. Am Strand muss der Hund an der Leine gehalten werden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich beim örtlichen Fremdenverkehrsamt oder im Rathaus erkundigen. Eine jährlich aktualisierte Liste informiert über Strände, an denen Hunde gestattet sind.
Mit dem Hund in öffentlichen Verkehrsmitteln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln in Paris sind gestattet:
- Kleine Tiere (in der Regel bis 6 kg) in Transporttaschen oder Körben (Höchstmaße 45 × 30 × 25 cm). Die Beförderung ist kostenlos.
- Blindenhunde mit speziellem Gurtzeug in Begleitung einer sehbehinderten Person mit gültigem Nachweis.
- Größere Hunde sind im RER sowie in Bussen und Straßenbahnen der RATP erlaubt, wenn sie angeleint sind und einen Maulkorb tragen. Für sie ist ein reguläres Ticket erforderlich. Die Mitnahme kann im Einzelfall vom Fahrpersonal abgelehnt werden.
Französische Eisenbahnen - SNCF
Hunde und andere Haustiere sind in Zügen und TGVs der SNCF genehmigt, vorausgesetzt, dass andere Passagiere nicht widersprechen.
- Kleinere Hunde (bis 6 kg) können in einer Transporttasche oder einem Korb (max. 45 x 30 x 25 cm) befördert werden. Sie zahlen dann eine Pauschale von 7 € pro Fahrt.
- Größere Hunde (über 6 kg) müssen angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Für sie ist ein 2.-Klasse-Ticket zum halben Preis der Strecke erforderlich.
- Blinden- und Assistenzhunde reisen kostenfrei.
Einfuhr von anderen Haustieren nach Frankreich
Für die Einfuhr von Vögeln (insbesondere von Papageien und Wellensittichen), Nagetieren, Ratten, Meerschweinchen, Kaninchen, Reptilien, Amphibien und Zierfische werden folgende Papiere benötigt:
- Tiergesundheitsbescheinigung (Veterinärzeugnis), ausgestellt innerhalb der letzten 10 Tage vor Abreise (bei bestimmten Arten, z. B. Vögeln, kann ein kürzerer Zeitraum gelten).
- Eine schriftliche Erklärung des Tierhalters, dass es sich um nicht‑kommerzielle Einfuhr handelt (etwa: „Ich bin Eigentümer, Verkauf erfolgt nicht“) – erforderlich, wenn keine EU‑Heimtierausweise vorhanden sind
- Quarantänepflicht bei Vögeln: Vögel aus Nicht‑EU-Ländern müssen nach der Einfuhr zusätzlich für 30 Tage isoliert werden, meist in privaten Haushalten.
Weitere Informationen :

Von France.fr
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