Umweltzone Grenoble

Auch in Grenoble gibt es seit dem 1. Januar 2017 eine Luftschutzzone und eine Umweltplakette.

ZPA-Umweltzone im Großraum Grenoble

Für den Großraum Grenoble, der 49 Kommunen umfasst, gilt seit dem 1. November 2016 ein kommunales Luftschutzgesetz, welches einer Umweltzone (ZPA, Zone de Protection de l’Air) gleichgesetzt werden kann.

Wenn nach Inkrafttreten des Luftschutzgesetzes im Großraum Grenoble die Grenzwerte überschritten werden, wird ein Luftverschmutzungsalarm ausgerufen. Dies wird auf den elektronischen Anzeigetafeln sowie in lokalen Radio- und Fernsehsendern sowie in der Tagespresse bekannt gegeben. Ein Alarm wird jeweils bis 15 Uhr für den darauffolgenden Tag ausgelöst.

Je nach der Entscheidung der Präfektur kann eine Luftverschmutzungsspitze bereits nach einem Tag zu einem Fahrverbot führen. In diesem Falle dürfen keine Fahrzeuge ohne eine Crit'Air Vignette fahren, bzw. auch nur noch Fahrzeuge mit einer Vignette der Kategorien 1 oder 2 fahren.

Die Grenzen der ZPA-Umweltzone Grenoble

Das Gebiet der Luftschutzzone umfasst insgesamt 600 km². Das entsprechende Luftschutzgesetz gilt auch auf öffentlichen Straßen und Landstraßen innerhalb dieses Gebietes. Daher wird eine Crit'Air Vignette nicht auf den Autobahnen benötigt, die nach Grenoble führen bzw. die Stadt durchqueren:

  • im Norden auf der A48 ab der Mautstation Voreppe
  • im Süden auf der A51 ab der Mautstation Le Crozet/Vif
  • im Westen auf der A41 ab der Mautstation Crolles
  • A480, die Grenoble durchquert

Zu beachten ist in jedem Falle, dass das Departement Isère in dem der Großraum Grenoble liegt eine eigene temporäre Umweltzone ist die jederzeit bei einer Luftverschmutzungsspitze aktiviert werden kann und in diesem Falle gelten dann die Fahrverbote auch für alle vorgenannten Autobahnen.

Da die Luftschutzzone im Großraum Grenoble temporär ist, werden dort keine Umweltzonen-Schilder aufgestellt.

Die ZCR-Umweltzone Grenoble

Innerhalb dieser Luftschutzzone gibt es seit dem 2. Mai 2019 eine erweiterte Umweltzone. Sie umfasst die gesamte Kommune von Grenoble sowie 9 weitere umliegenden Kommunen der Metropole. Die entsprechende Umweltzone ist mit Schildern deutlich gekennzeichnet. Die mit der Umweltzone verbundenen Fahrverbote betreffen zunächst nur die leichten Nutzfahrzeuge bis 3,5t und Erstzulassung bis 01.01.2001 sowie LKW mit Erstzulassung bis 01.10.2006 (ohne Vignette oder mit der Crit’Air 5). Außerdem wurde ein Zeitplan für einen schrittweisen Ausstieg aus dem Dieselverkehr bis zum Jahre 2025 festgelegt.

Theoretisch benötigen nur LKW und leichte Nutzfahrzeuge eine Crit'Air Plakette für die Umweltzone Grenoble. Für die Luftschutzzone Grenoble, also den Großraum Grenoble, benötigen jedoch auch PKW und Busse bei einer Luftverschmutzungsspitze eine Vignette/Plakette.

Umweltplakette/Vignette Crit'Air

Um in die Umweltzone fahren zu dürfen, benötigen Autofahrer eine Umweltplakette, die so genannte Vignette "Crit'Air". Seit dem 1. Januar 2017 muss diese zwingend an Fahrzeugen bei der Fahrt innerhalb einer Umweltzone angebracht sein. Diese kann auf www.certificat-air.gouv.fr bestellt werden.
Weitere Informationen zur Crit’Air erhalten Sie außerdem unter: www.lez-france.fr (Externer Link)

Grenoble ist die zweite französische Stadt, nach Paris, die eine Umweltzone einführt. Insgesamt 25 weitere französische Städte werden in den nächsten Monaten und Jahren folgen. In Europa haben bereits 230 Städte – manche schon seit 20 Jahren – eine vergleichbare Regelung.

Bußgelder

Seit dem 1. Januar 2017 ist bei Missachtung der Vorschrift eine Strafe von 135 € für LKWs und Busse und 68 € für PKW und alle anderen Fahrzeuge fällig. Wird eine Geldbuße nicht spätestens nach 45 Tagen bezahlt, so erhöht sich diese für LKW auf 375 Euro und für PKW auf 180 Euro.

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