Hier finden Sie alle wissenswerten Informationen über die Verkehrsregeln in Frankreich.
Neuheiten:
- Verschärfte Verkehrsüberwachung (Videoüberwachung, spezielle Radargeräte)
- Handschuhpflicht für Motorradfahrer
- Helmpflicht für Kinder unter 12 Jahren auf Fahrrädern
- Tempo-Limit 80 km/h auf allen französischen Landstraßen
Tempo-Limits in Frankreich
In Frankreich gelten auf allen Straßen Tempo-Limits. Diese sind je nach Straßenkategorie unterschiedlich:
- Autobahn: 130 km/h (bei Regen 110 km/h)
- Schnellstraßen: 110 km/h
- Landstraßen: 80 km/h, wobei viele Départements wieder auf 90 km/h zurückgekehrt sind (wachsende Rücknahme des 2018 eingeführten generellen 80-km/h-Limits). Mehr als 50 Départements haben auf Teilstrecken 90 km/h erlaubt.
- Pariser Ring: 70 km/h
- Stadt: 50 km/h.
Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrzeuge und Gespanne mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 t:
- Autobahn: 90 km/h
- Landstraßen: 80 km/h
- Stadt: 50 km/h
Bestimmungen für das Fahren in Frankreich
- In Frankreich herrscht Rechtsverkehr.
- Für Autofahrer gilt die Gurtpflicht und für Moped- und Motorradfahrer die Helmpflicht sowie Handschuhpflicht (Neu: ab November 2016). Es müssen beim Fahren mit Moped, Motorrad und ähnlichen Fahrzeugen IMMER CE-zertifizierte Handschuhe getragen werden, sowohl vom Fahrer als auch vom Beifahrer.
- Die Grenze für den zulässigen Alkoholgehalt im Blut liegt bei 0,5 mg/ml und bei 0,2 mg/ml für Fahranfänger (bis 3 Jahre nach Erhalt des vorläufigen Führerscheins oder bis 2 Jahre auf das begleitete Fahren). Bußgeld: 135€, 6 Punkte Abzug.
- Das Mitführen einer Sicherheitsweste und eines Warndreiecks ist verpflichtend.
- Das Telefonieren mit dem Handy am Ohr während der Fahrt ist verboten. Bitte benutzen Sie hierfür entsprechende Bluetooth-Freisprecheinrichtungen. Weiterhin ist die Nutzung von Kopfhörern während der Fahrt verboten, dies gilt auch für Radfahrer.
- Die Nutzung von Radarwarngeräten oder Vorrichtungen, die dafür geeignet sind, ist verboten.
- Kinder müssen Sicherheitsvorrichtungen benutzen, die dem Alter des Kindes angepasst sind: Sitz mit dem Rücken zur Fahrtrichtung für Babys, Kindersitz für Kinder zwischen 9 Monaten und 4 Jahren, Sitzerhöhung für Kinder bis zu 10 Jahren.
- Die Benutzung der Spuren für Busse ist verboten.
- Kinder unter 12 Jahren müssen seit dem 22.3.2017 in Frankreich beim Radfahren, egal ob sie selbst fahren oder nur mitfahren, einen Helm tragen.
- Interfile-Fahren (Fahren zwischen mehreren Fahrspuren auf Autobahnen und Schnellstraßen) ist seit dem 1. Januar 2025 verboten
Führerschein
Für das Fahren in Frankreich benötigen Sie einen gültigen EU-Führerschein.
Führerscheine, die in Deutschland bereits mit 16 oder 17 Jahren erworben wurden, werden in Frankreich nicht anerkannt. In Frankreich liegt das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins und das Fahren eines Kraftfahrzeugs bei 18 Jahren. Lediglich der Führerschein A1 für Leichtkrafträder kann schon ab 16 Jahren erworben werden. Verbindliche Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite der französischen Botschaft.
Alkoholtestgeräte
Seit Juli 2012 muss in Fahrzeugen ein Alkoholtestgerät mitgeführt und bei Kontrollen auf Verlangen vorgezeigt werden. Dieses muss das Kennzeichen „NF“ (Norme Française) tragen und ist in Frankreich in Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Raststätten oder in Deutschland über den Shop des ADAC erhältlich. Das Nichtmitführen eines solchen Tests wird jedoch nicht bestraft.
Warnweste und Warndreieck
In Fahrzeugen muss mindestens 1 reflektierende Warnweste mit CE-Kennzeichnung mitgeführt werden, die griffbereit im Fahrzeug verstaut ist. Ebenfalls mitzuführen ist ein Warndreieck mit dem ECE-Genehmigungszeichen R27. Weste und Dreieck sind - im Falle einer Panne - unbedingt einzusetzen. Das Dreicke muss in einem Abstand von mindestens 30 Metern vom Fahrzeug aufgestellt werden. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann mit einem Bußgeld von bis zu 375 € geahndet werden.
Auch der Führer eines Motorrads muss eine reflektierende Warnweste mit CE-Kennzeichnung mit sich zu führen und im Falle einer Panne anlegen (kein Warndreieck für Motorradfahrer).
Geschwindigkeitskontrollen und Verkehrsüberwachung
Seit 2017 sind in Frankreich verschärfte Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in Kraft. 11 Verschiedene Verkehrsdelikte können in Zukunft per Videoüberwachung und speziellen Radargeräten geahndet werden, ohne dass der Verursacher angehalten werden muss. Ein Mitarbeiter kann so auf einem Bildschirm Verkehrsdelikte feststellen, die von einer Kamera im öffentlichen Raum aufgenommen wurden, und auf elektronischem Weg ein Strafmandat für den Fahrzeughalter veranlassen. Zu den 11 Verkehrsdelikten zählen:
- Nichtbeachtung von Ampeln, Stoppschildern, etc.
- Nichtbeachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- Nichteinhalten des Sicherheitsabstands
- Nutzung von für bestimmte Fahrzeuge reservierten Spuren/Straßen
- fehlendes Tragen eines Sicherheitsgurtes
- Nutzung des Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung
- Fahren, Anhalten, Parken auf Standstreifen
- Überfahren oder Queren durchgezogener Linien
- Nichtbeachtung des Überholverbots
- Nichteinhalten des für Fahrradfahrer markierten Haltebereichs
- fehlendes Tragen eines Helms auf motorisierten Zweirädern
Es gibt zwei Typen von Radarfallen auf französischen Straßen: fest installierte Radaranlagen (wie in Deutschland) und mobile Radargeräte. Die seit März 2014 eingesetzten, mobilen Radargeräte sind hinter demNummernschild eines Zivilfahrzeugs angebracht, welches von Polizisten in Uniform gefahren wird. Kontrollen im fließenden Verkehr, auch in Gegenrichtung, sollen alle Verkehrsteilnehmer anhalten, Verkehrsvorschriften überall zu achten und nicht nur dort, wo offensichtlich (mit fest installierten Radarfallen) kontrolliert wird. Mit den mobilen Geräten werden Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 10% über dem Tempolimit per Foto geahndet, wobei die neuen Geräte aber nicht einmal mehr einen verräterischen Blitz benötigen.
Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in Frankreich anders gehandhabt und Verfehlungen erheblich strenger bestraft als in Deutschland! Eine Übersicht auf der Webseite der französischen Botschaft zeigt die Bußgelder für die verschiedenen Vergehen. Bei der Kontrolle der Geschwindigkeiten wird ein Toleranzrahmen von 5km/h (<100km/h) bzw. 5% (>100km/h) angesetzt.
Umweltzonen und Feinstaub-Plakette Crit'Air
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in allen Städten mit mehr als 150 000 Einwohnern mindestens eine Umweltzone (ZFE-m). Für die Einfahrt ist eine Crit’Air-Vignette erforderlich. In Paris und Lyon dürfen Fahrzeuge mit Crit’Air 3 seit Jahresbeginn nicht mehr in die Zonen einfahren, es gibt jedoch Ausnahmen wie Wochenend- oder 24-Stunden-Pässe. In Strasbourg bleibt die Einfahrt mit Crit’Air 3 bis 2027 erlaubt, ebenfalls mit zeitlich begrenzten Ausnahmegenehmigungen. Bordeaux hat Anfang 2025 eine ZFE eingeführt, Verstöße werden dort jedoch erst ab 2027 sanktioniert. In Nizza gelten ab dem 18. April 2025 strengere Regeln: Zugelassen sind nur noch Fahrzeuge der Kategorien Crit’Air 0 bis 4 (PKW und leichte Nutzfahrzeuge) sowie Crit’Air 0 bis 3 für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und Reisebusse.
Weitere Informationen zu den Umweltzonen in Frankreich und der Feinstaubplakette
Fahrverbot für Transport von Kindern
An den Ferienwochenenden im August herrscht in Frankreich besonders starker Verkehr. Da es vor einigen Jahren an einem dieser verkehrsstarken Ferienwochenenden zu einer Serie tragischer Unfälle kam, wurde ein Fahrverbot erlassen, das zum Ziel hat, den Transport von Kindern und Jugendlichen auf verkehrsgünstigere Tage umzulenken. Das Fahrverbot gilt für den öffentlichen Transport von Kindern (unter 18 Jahren) für Fahrzeuge mit mehr als neun Sitzplätzen (inkl. Fahrer).
Für 2025 gilt dieses Fahrverbot am Samstag, dem 2. August 2025, jeweils von 0:00 bis 24:00 Uhr, und der Transport ist nur innerhalb des Abfahrts‑Départements sowie in angrenzende Départements erlaubt; ein Nachweis über Abhol- und Zielort muss mitgeführt werden. Die Regelung entspricht der Neuauflage des entsprechenden Erlasses für 2025.
Bußgelder
Die einzelnen Delikte sind Kategorien zugeordnet, die dann die Höhe des entsprechenden Bußgeldes bestimmen:
- 1. Kategorie: 11€ oder 17€ (Falschparken)
- 2. Kategorie: 35€ (Richtungswechsel ohne Blinker, Nichtbezahlung der Maut, fehlender Versicherungsausweis)
- 3. Kategorie: 68€ (Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 20 km/h (bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von über 50 km/h), nicht konforme Bremsvorrichtungen)
- 4. Kategorie: 135€ (Benutzung eines in der Hand gehaltenen Telefons, Fahren auf dem Seitenstreifen, Fahren ohne Sicherheitsgurt, Nichtbeachtung der Vorfahrt, Nichtbeachtung einer Verkehrsampel oder eines Stoppschilds, Überschreitung oder Überlappung einer durchgezogenen Linie, Nichtdurchführung der obligatorischen technischen Überwachung, Fahren in alkoholisiertem Zustand, Fahren in verbotener Fahrtrichtung, Nichtbeachtung des Sicherheitsabstands, Geschwindigkeitsüberschreitung unter 50 km/h, gefährliches Überholen, Fahren ohne Beleuchtung, fehlender Fahrzeugschein)
- 500€ (Fahren eines Fahrzeuges ohne Versicherung)
- 800€ (Fahren ohne Führerschein oder Fahren mit einem unzulässigen Führerscheins)
Die Bußgeldbescheide werden auch nach Deutschland zugestellt und vollstreckt. Die Agence Nationale de Traitement automatisé des Infraction informiert über die Vorgehensweise nach Erhalt eines Bußgeldbescheids aus Frankreich.
Das entsprechende Bußgeld kann über die Webseite www.amendes.gouv.fr online gezahlt werden. Eine Ermäßigung des Bußgeldes ist möglich, wenn es innerhalb von 46 Tagen ab Datum des Bußgeldbescheids bezahlt wird (Verstoß 2. Kategorie: 22€ statt 35 €, 3. Kategorie: 45€ statt 68€ 4. Kategorie: 90€ statt 135€).

Von France.fr
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