Non-Stop Flüge ab Österreich nach Frankreich
Von Österreich gelangen Sie ab Wien mit mehreren Airlines in verschiedene französische Städte.
Gerade in den letzten Jahren wurde das Angebot an Non-Stop-Flügen kontinuierlich erweitert. Sie erreichen neben der Hauptstadt Paris auch Nizza, Marseille, Lyon, Nantes und Mulhouse direkt ab Österreich sowie die französische Mittelmeerinsel Korsika.
Hier finden Sie einen Überblick über die aktuellen Flugverbindungen von Österreich nach Frankreich.
Sie suchen Flugverbindungen nach Frankreich ab Deutschland oder der Schweiz?
Hier finden Sie mehr Informationen zu Flugverbindungen ab Deutschland sowie Flugverbindungen ab der Schweiz.
Wir sind bemüht, die Informationen stets so aktuell wie möglich zu halten, bitten Sie jedoch um Verständnis, dass sich die Flugpläne laufend ändern können. Zur Sicherheit überprüfen Sie bei der jeweiligen Airline, ob die von uns angegebene Verbindung nach wie vor besteht.
Non-stop Flüge nach Paris Charles-de-Gaulle
Ab Wien
- Air France: ganzjährig, mehrmals täglich
- Austrian: ganzjährig, mehrmals täglich
Non-stop Flüge nach Paris Orly
Ab Wien
- Transavia: mehrmals wöchentlich
Non-stop Flüge nach Paris Beauvais
Ab Wien
- Ryanair: 1 Flug täglich
Non-stop Flüge nach Nizza
Ab Wien
- Austrian: 2-3 Flüge täglich
- Wizz Air: 2-4 Flüge wöchentlich (nur noch bis März 2026)
Non-stop Flüge nach Marseille
Ab Wien
- Austrian: 4 Flüge wöchentlich
- Ryanair: mehrmals wöchentlich bis täglich
Non-stop Flüge nach Lyon
Ab Wien
- Austrian: 1-2 Flüge täglich
Non-stop Flüge nach Basel-Mulhouse
Ab Wien
- Austrian: 6 Tage pro Woche, meist 1× täglich
Non-stop Flüge nach Genf (Französische Alpen/Annecy)
Ab Wien
- Austrian: 2–3× täglich je nach Wochentag
Non-stop Flüge nach Korsika (Ajaccio, Bastia & Calvi)
Ab Wien
- Air Corsica: Juni - September 2026, Flüge nach Bastia immer mittwochs und sonntags, Flüge nach Ajaccio immer sonntags
Ab Wien, Graz, Salzburg & Innsbruck
- Rhomberg Reisen: wöchentliche Direktflüge (sonntags) von Ende April bis Mitte Oktober mit Austrian Holidays (ab Wien), Eurowings (ab Salzburg) oder Avantiair (ab Graz und Innsbruck)
Regelungen zu Aufenthaltsformalitäten
Möchten Sie sich in Frankreich aufhalten? Die Aufenthaltsmodalitäten und erforderlichen Verwaltungsformalitäten hängen in erster Linie von Ihrem Herkunftsland ab.
Aufenthaltsmodalitäten in Frankreich für Europäer (EU- oder EWR-Bürger)
Tourismus, Studium, Praktikum, Arbeit … Sie können sich bis zu 3 Monate frei in Frankreich aufhalten, auch zusammen mit nahen Familienangehörigen. Voraussetzung ist lediglich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis. Selbst wenn Sie eine berufliche Tätigkeit aufnehmen möchten, benötigen Sie keinen Aufenthaltstitel oder Arbeitserlaubnis.
Aufenthaltsmodalitäten für Kurzaufenthalte (bis 90 Tage) in Frankreich für Nicht-Europäer (EES und ETIAS)
- Wenn Sie Staatsangehöriger eines Drittstaates der Europäischen Union sind und nach Frankreich reisen, müssen Sie auch für Aufenthalte unter 3 Monaten ein Schengen-Kurzzeitvisum (bis 90 Tage) beantragen. Staatsangehörige von Drittstaaten, die nach Frankreich oder in den gesamten Schengen-Raum ein- oder ausreisen, müssen zudem ab dem 12. Oktober 2025 das Entry Exit System (EES) nutzen. Der bisherige Stempel im Reisepass entfällt. Ein neues elektronisches System zur Erfassung der Ein- und Ausreisen für Kurzaufenthalte (maximal 90 Tage) wird eingeführt, um Einreisen, Ausreisen, Einreiseverweigerungen und Aufenthaltsdauern zu kontrollieren.
- Ab dem letzten Quartal 2026 müssen visumbefreite Nicht-EU-Staatsangehörige für Kurzaufenthalte eine Reisegenehmigung ETIAS (European Travel Information and Authorisation System) für Frankreich und alle Länder des erweiterten Schengen-Raums (30 Länder) vorlegen. Diese Genehmigung gilt für 90 Tage und ist 3 Jahre gültig. Sie wird innerhalb von 96 Stunden nach Ausfüllen eines Online-Formulars erteilt. Eine Gebühr von 20 Euro ist zu entrichten. Ausgenommen von ETIAS sind Besucher unter 18 Jahren und über 70 Jahren.
Hinweis: Visumbefreite Drittstaatsangehörige müssen ebenfalls das EES nutzen.
- Je nach Reisezweck können weitere verwaltungsrechtliche Dokumente erforderlich sein: Nachweise über Lebensunterhalt, Unterkunftsbestätigung, Unterlagen zum Zweck des Aufenthalts in Frankreich usw. Wenn Ihr Aufenthalt auch beruflicher Natur ist, benötigen Sie zusätzlich eine Arbeitserlaubnis.
Besondere Hinweise : Ein Schengen-Kurzzeitvisum ist auch für einen einfachen Transit durch Frankreich erforderlich, wenn Sie die Flughafen-Zone verlassen (z. B. Flughafengebäude wechseln, Hotelaufenthalt oder Aufenthalt bei Bekannten bis zum Anschlussflug).
Weitere Informationen zu den neuen Systemen EES und ETIAS :
Lesen Sie auch :
Gegenstände und Güter für den privaten Gebrauch können ohne Weiteres von und nach Frankreich ein- bzw. ausgeführt werden. Für einige Güter gelten jedoch besondere Bestimmungen bzw. Mengenbeschränkungen.


Von France.fr
Die Website France.fr erzählt Ihnen von einem außergewöhnlichen Frankreich, das die Traditionen neu belebt und die Kreativität pflegt. Ein Frankreich, das weit über das hinausgeht, was Sie sich vorstellen...








