Behindertenparkplätze in Frankreich

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Behindertenparkplätze in Frankreich
© Atout France - Phovoir - Behindertenparkplätze in Frankreich

Lesezeit: 0 MinVeröffentlicht am 10 April 2014

Behindertenparkplätze sind in Frankreich mit einem Rollstuhl gekennzeichnet. Diese Parkplätze müssen frei zugänglich sein und ihre Nutzung darf nicht eingeschränkt werden. Inhaber eines EU-Behinderten-Parkausweises dürfen diese Behindertenparkplätze ebenfalls kostenlos nutzen.

EU-Behinderten-Parkausweis

Dieser Parkausweis berechtigt zum kostenlosen Parken auf Behindertenparkplätzen in Frankreich. Er ist über das Bürgerbüro des Wohnsitzes zu beantragen. Für das Parken in Parkhäusern wird den Inhabern der EU-Parkausweise oft ein Rabatt gewährt. Nicht EU-Bürger müssen eine Sondergenehmigung ausdrucken und sichtbar neben den Parkausweis legen. Diese Genehmigung kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden.

In Frankreich gilt Folgendes:

  • Kostenloses Parken auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen (Kennzeichnen des Fahrzeugs mit Rollstuhlsymbol-Plakette und Dienstsiegel) ist möglich
  • kein kostenloses Parken ohne Zeitbegrenzung an Parkuhren
  • kein kostenloses Parken im "eingeschränkten Halteverbot"
  • Befahren von Fußgängerzonen während des offiziellen Lieferverkehrs.(Kennzeichnen des Fahrzeugs mit Rollstuhlsymbol-Plakette und Dienstsiegel) ist erlaubt
  • Plätze, die fürRollstuhlfahrer erreichbar oder reserviert sind, sind gekennzeichnet

Nutzung der Behindertenparkplätze

"Si tu veux ma place, prends mon handicap": "Wenn Du meinen Parkplatz willst, nimm auch meine Behinderung." Unter diesem Motto machen verschiedene Gemeinden in Frankreich darauf aufmerksam, dass die Behindertenparkplätze auschließlich den Besitzern eines Behinderten-Parkausweises vorbehalten sind. Wer sich nicht daran hält, dem drohen Geldstrafen, die deutlich höher ausfallen können als zum Beispiel in Deutschland. So ist eine Gebühr von 135,- € für das unerlaubte Parken auf einem Behindertenparkplatz nichts Ungewöhnliches.

Einen Behindertenparkplatz finden

Lage und Anzahl der Behindertenparkplätze werden durch die einzelnen Kommunen entschieden. In einem Dekret von 2006 ist geregelt, dass mindestens 2% der verfügbaren öffentlichen Parkplätzen als Sonder-Parkplätze gekennzeichnet sein müssen. Da hier auf Basis der verfügbaren Parkplätze gerechnet wird, schwankt die Anzahl der reservierten Parkplätze stark: In Großstädten gibt es deutlich mehr Parkgelegenheiten für Menschen mit Behinderungen als in kleineren Gemeinden.

Informationen und Lagepläne der Behindertenparkplätzen in den einzelnen Städten Frankreichs finden Sie online oder auch in den örtlichen Fremdenverkehrsämtern.

Von France.fr

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