Allez au contenu Allez à la navigation Allez à la recherche Change language
Beihilfen für den Start in das neue Schuljahr: Bedingungen, Beträge und Beantragung
Beihilfen für den Start in das neue Schuljahr werden in Übereinstimmung mit dem Einkommen geleistet und können von Personen beantragt werden, die für ein oder mehrere Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren sorgen.
Bedingungen der Beihilfen für den Start in das neue Schuljahr
Die Einkommen der Familien dürfen die Obergrenze nicht überschreiten.
|
Anzahl der Kinder |
Obergrenze des Einkommens 2009 |
|
1 Kind |
22 970 Euro |
|
2 Kinder |
28 271 Euro |
|
3 Kinder |
33 572 Euro |
|
Für jedes weitere Kind zusätzlich |
5 301 Euro |
Beträge der Beihilfen
|
Alter der Kinder |
Betrag |
|
6 bis 10 Jahre |
284,97 Euro |
|
11 bis 14 Jahre |
300,66 Euro |
|
15 bis 18 Jahre |
311,11 Euro |
Wie kann ich die ARS-Beihilfe beantragen?
Familien, die bereits Beihilfen für ihre Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren erhalten, müssen keine neuen Anträge stellen, sondern lediglich ihr Einkommen 2009 deklarieren. Für Kinder von 16 bis 18 Jahren muss eine Bestätigung der Einschulung bzw. Lehre für das Schuljahr 2011-2012 vorgelegt werden.
Familien, die die ARS-Beihilfe neu beantragen wollen, müssen bei ihrer CAF (Familienbeihilfekasse) oder MSA (Landwirtschaftlichen Genossenschaft) eine Erklärung über die Familien- und Wohn-Beihilfen ablegen, die sie erhalten, sowie ihr Einkommen 2009 deklarieren.
Gehaltsempfänger finden alle notwendigen Informationen auf der Website der CAF. Landwirte können auf der Website der MSA den Betrag ihrer Beihilfe online kalkulieren.






