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Émile Loubet (1838-1929)
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Émile Loubet
© Eugène Pirou
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Émile Loubet und die Bürgermeister dem Élysée
Émile Loubet und die Bürgermeister dem Élysée. © RMN-Grand Palais (Château de Versailles) / Gérard Blot
Émile Loubet ist ein französischer Staatspräsident der III. Republik, in dessen Amtszeit das Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat fällt. Nach Ablauf seiner Amtszeit kandidiert er nicht erneut für das Amt des Präsidenten.
Loubet wird 1870 Bürgermeister von Montélimar, ist Mitglied des Conseil Général des Departements Drôme und wird 1876 als Vertreter der Gemäßigten in die französische Nationalversammlung gewählt. Insbesondere setzt er sich für eine laizistische und kostenlose Grundschule mit zwingendem Schulbesuch ein. 1885 wird er Senator und ist von Dezember 1887 bis März 1888 Minister für öffentliche Arbeiten. Anschließend wird er Ministerpräsident und im Februar 1892 Innenminister, tritt jedoch bereits im November wieder zurück, nachdem man ihm im Rahmen des Panamaskandals der Annahme von Bestechungsgeldern beschuldigte.
Als 1896 gewählter Senatspräsident begründet er die bis 1940 bestehende Tradition, die aus diesem Amt ein Sprungbrett für das Erreichen des Präsidentenamts macht. Der dann am 18. Februar 1899 zum Präsidenten gewählte Loubet ist von der Unschuld von Dreyfus überzeugt, spricht sich für eine Wiederaufnahme des Verfahrens aus und beauftragt Waldeck-Rousseau mit der Bildung einer Regierung, um dieses Problem zu regeln. Doch der von der Teufelsinsel zurückgeholte Dreyfus wird vom Militärgericht erneut verurteilt, worauf Loubet vom Begnadigungsrecht des Präsidenten Gebrauch macht.
Er betreibt eine sehr aktive Außenpolitik, besucht Nikolaus II. in Russland, Edward VII. in England, Viktor Emanuel III. in Italien (was zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen durch Pius. X führt) und legt mit der Entente cordiale (April 1904) die mit England bestehenden Kolonialstreitigkeiten bei.
Das am 9. Dezember 1905 verkündete Gesetz über die Trennung von Kirche und Staat behält die Gewissensfreiheit und freie Ausübung des Glaubens bei.






