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Rechte und Pflichten von Arbeitssuchenden
Die Meldung beim Pôle Emploi (Beschäftigungspol) als Arbeitssuchender kann unter bestimmten Voraussetzungen den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenunterstützung begründen. Dieser Anspruch ist mit bestimmten Pflichten verknüpft. Die Internetseite Pôle Emploi erklärt die Rechte und Pflichten von Arbeitssuchenden. Für die Anmeldung beim Pôle Emploi muss man beispielsweise bestimmte Verpflichtungen eingehen. Auch die Unterstützung bei der Arbeitssuche ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, z.B.: Nachweis von 610 Arbeitsstunden im Laufe der letzten 28 oder 36 Monate, je nachdem, ob Sie jünger oder älter als 50 Jahre sind, als Arbeitssuchender gemeldet sein und "tatsächlich und dauerhaft auf Arbeitssuche sein".






